Geerbtes Haus verkaufen
Damit aus einem schwierigen Moment ein gutes Ergebnis wird!

Ein geerbtes Haus zu verkaufen ist selten nur eine Immobilientransaktion. Es ist oft das Elternhaus, vielleicht das Haus der Großeltern, und gleichzeitig ein Verwaltungsvorgang mit Fristen, Dokumenten und manchmal unterschiedlichen Meinungen unter den Erben.
Wer in dieser Situation auf einen erfahrenen Makler an seiner Seite setzt, spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und Geld. Wir bei AKZENTA Immobilien begleiten Sie durch diesen Prozess, von der ersten Bewertung bis zum Notartermin, mit der Ruhe und Klarheit, die diese Situation braucht.

Schneller
Verkauf
Es kann viel Zeit vergehen bis der richtige Käufer mit dem bestmöglichsten Verkaufspreis gefunden wird. Bereits in kurzer Zeit können Sie mit passenden Kaufinteressenten für Ihre Immobilie rechnen.

Bestmöglicher Verkaufspreis
Sie möchten Ihre Immobilie professionell zum bestmöglichen Preis verkaufen. Durch unser langjähriges Know-How und der vertrauensvollen Rund-um-Betreuung erhalten Sie am Ende einen Preis, der Ihnen Freude macht.

Konfliktlösung bei Erbstreitigkeiten
Der Verkauf einer Erbschaftsimmobile wird leider auch von Streitigkeiten unter den Erben begleitet. Wir kennen diese Situationen und kooperieren mit Mediatoren, die in solchen Fällen erfolgreich vermitteln. Sie verhindern damit eine Teilungsversteigerung. Somit können wir Ihre Immobile am Ende zu einem Preis verkaufen, der Ihnen Freude macht.
Ein Haus geerbt. Was jetzt?
Bevor der Verkauf eines geerbten Hauses starten kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wer diese kennt, vermeidet Verzögerungen und teure Fehler.

Das Grundbuch muss berichtigt sein.
Solange der Verstorbene noch als Eigentümer eingetragen ist, kann die Immobilie nicht verkauft werden. Die Grundbuchberichtigung erfolgt über einen Erbschein oder ein notariell eröffnetes Testament. Bei Erbfällen innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall ist die Grundbuchberichtigung kostenlos.
Die Spekulationssteuer ist zu bedenken.
Liegt zwischen dem ursprünglichen Kauf der Immobilie und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre, kann Spekulationssteuer anfallen. Der Kaufzeitpunkt des Erblassers wird dabei angerechnet, nicht der Erbfall selbst. In vielen Fällen ist die Zehnjahresfrist bereits abgelaufen, sodass kein Steuerproblem entsteht. Im Zweifelsfall klären wir das gemeinsam.
Bei einer Erbengemeinschaft ist Einstimmigkeit erforderlich.
Sind mehrere Personen Erben, können sie die Immobilie nur gemeinsam verkaufen. Alle Miterben müssen zustimmen und beim Notartermin unterschreiben, entweder persönlich oder per notariell beglaubigter Vollmacht.
Ihr Erbschaftsverkauf, komplett in einer Hand
Ein Erbschaftsverkauf bringt mehr Bürokratie mit sich als ein gewöhnlicher Immobilienverkauf. AKZENTA Immobilien übernimmt den kompletten Ablauf, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Seit über zehn Jahren sind wir als Immobilienmakler in Hamburg und Umgebung tätig. Wir kennen die regionalen Marktbedingungen, wissen welche Preise realistisch sind, und haben das Netzwerk aus Sachverständigen, Gutachtern und Rechtsexperten, das ein Erbschaftsverkauf manchmal zusätzlich erfordert.


Wenn die Erbengemeinschaft nicht einer Meinung ist
Es kommt häufiger vor als man denkt: Ein Miterbe möchte das geerbte Haus behalten, die anderen wollen es verkaufen. Oder es gibt Uneinigkeit über den Preis, über Renovierungen oder über den richtigen Zeitpunkt. Solche Situationen sind menschlich verständlich, können aber den Verkauf über Monate blockieren und im schlimmsten Fall zu einer Teilungsversteigerung führen, bei der alle Beteiligten unter Marktwert aussteigen.
Wir bei AKZENTA kennen diese Situationen aus der Praxis. Wir moderieren Gespräche zwischen den Beteiligten, erklären neutral was der Markt hergibt und was realistisch ist, und greifen bei Bedarf auf professionelle Mediatoren zurück, die auf Erbenstreitigkeiten spezialisiert sind. Eine Teilungsversteigerung ist fast immer die schlechteste aller Optionen. Wir helfen Ihnen, sie zu vermeiden.
So geht es weiter, wenn Sie Ihr geerbtes Haus verkaufen wollen
1
Kontakt aufnehmen
Klicken Sie auf den Button "JETZT KONTAKTIEREN" und füllen Sie das Formualr aus oder rufen Sie uns an und wir setzen uns mit Ihnen zeitnah in Kontakt.
2
Immobilien-bewertung
und Verkaufs-vorbereitung
Wir führen eine Bewertung Ihrer Immobilie durch und bereiten den Verkauf Ihrer Immobilie vor.
3
Verkauf
und Nachsorge
Haben wir einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden, dann kümmern wir uns um alle weiteren Verkaufsangelegenheiten.
Das sagen unsere Kunden
Hinweis zur Echtheit von Bewertungen:
Die hier veröffentlichten Bewertungen stammen von Personen, die unsere Dienstleistungen auf Portalen von Dritten bewertet haben. Eine Prüfung der Echtheit kann derzeit nicht sicher gestellt werden, da die bewertenden Personen teilweise unter Synonymen diese auf den Seiten von Dritten hinterlassen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sie haben ein Haus geerbt und möchten wissen, was es wert ist und wie ein Verkauf konkret ablaufen würde? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit AKZENTA Immobilien auf. Wir ermitteln kostenlos und unverbindlich den Wert Ihrer Immobilie und erklären Ihnen, welche nächsten Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind. Ohne Druck, ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen beim Erbschaftsverkauf
Prinzipiell ja, sobald Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Ohne Grundbuchberichtigung ist kein wirksamer Verkauf möglich. Wie schnell das geht, hängt vom Amtsgericht und den vorliegenden Unterlagen ab.
Die Erbschaftsteuer fällt unabhängig vom Verkauf an, sie richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und Ihrem persönlichen Freibetrag. Kinder haben beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 Euro. Was darüber liegt, wird besteuert. Ein professionelles Verkehrswertgutachten kann hier eine günstigere Bewertungsgrundlage schaffen als die automatische Einschätzung des Finanzamts.
Nein, das ist keine Pflicht. Allerdings ist der Verkauf einer geerbten Immobilie mit mehr rechtlichem und organisatorischem Aufwand verbunden als ein normaler Hausverkauf. Ein erfahrener Makler kennt die Fallstricke und holt in der Regel mehr Verkaufserlös heraus, als die Provision kostet.
Zunächst sollte eine außergerichtliche Einigung versucht werden, etwa durch Mediation oder die Auszahlung des blockierenden Erben. Als letztes Mittel steht die Teilungsversteigerung offen, die jedoch fast immer mit Wertverlust endet. Wir helfen Ihnen, eine bessere Lösung zu finden.
Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Einigkeit der Erbengemeinschaft und der Marktlage ab. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist ein Verkauf innerhalb weniger Monate realistisch.
Grundbuchauszug, Erbschein oder notariell eröffnetes Testament, Energieausweis, Grundriss, aktuelle Betriebskostenabrechnungen sowie gegebenenfalls Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen. Fehlendes beschaffen wir für Sie.
